Infos für Grenzübertritt Team Schweiz

Impfbestimmungen laut SVPS

Die vom Swiss Equestrian angegebenen Impfvorschriften findet Ihr unter dem Link: Impfvorschriften – Swiss Equestrian (swiss-equestrian.ch

Es gilt der Abschnitt von: Pferde, welche an FEI – Veranstaltungen im In- oder Ausland teilnehmen.

Die FEI-Richtlinien zur HERPES Prävention sind einzuhalten – Fiebermessung mittels beiliegenden Formulars drei Tage vor Anreise und während der Veranstaltung

Auslandstarts

Beim Swiss Equestrian eine Einverständniserklärung für Nationale Auslandstarts einholen. Das Gesuch ist spätestens 7 Tage vor dem Start an das Swiss Equestrian einzureichen. (auch Online möglich über)

Kostet ca. CHF 80.00

Gesundheitszeugnis

Das Pferd braucht ein Gesundheitszeugnis, welches von einem Amtstierarzt ausgestellt ist.

Carnet Ata: Unter http://www.ataswiss.ch/ kann für jeden Kanton ein Carnet Ata ausgestellt werden.

Hier gilt aber von Kanton zu Kanton ein anderes Gesetz.

Hier ein Beispiel vom Kanton Solothurn:

Basis Carnet Ata CHF 105.00

Wert des Pferdes 1 Promille vom Richtpreis CHF 30.00

(Pferde welche im Ausland Starten haben grundsätzlich einen Richtbreis von CHF 30’000, dieser Wert gilt nur ohne Quittung oder Versicherungsnachweis.)